Was macht die Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention?
Das Deutsche Institut für Menschenrechte ist mit dem Monitoring der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention betraut worden und hat hierfür die Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention eingerichtet. In der UN-Kinderrechtskonvention sind Schutz-, Förder- und Beteiligungsrechte von Kindern festgeschrieben. Im Zentrum der Konvention steht die Anerkennung von Kindern als eigenständige (Recht)Subjekte und damit TrägerInnen von Menschenrechten.
Das folgende Video erklärt in einfacher Sprache, kurz und knapp die Aufgaben der Monitoring-Stelle.