Sonderbesuch (Strafhaft)
Sonderbesuch (Strafhaft)
ein Angebot von
JVA Adelsheim
Beschreibung des Angebots:
Sonderbesuch von Fachdiensten begleitet
Entsprechend § 17 Abs. 5 JVollzGB IV ist für Kinder von jungen Gefangenen grundsätzlich die Möglichkeit eines Langzeitbesuches vorgesehen. Bei entsprechendem Antrag wird die Zustimmung in der Regel als Einzelfallentscheidung erteilt. Die zuständige Hauskonferenz muss dazu eine Stellungnahme des Jugendamtes erwirken, mit der Feststellung, ob dieser Besuch dem Kindeswohl dient.
Angebot für:
Ganze Familie
Altersbeschränkung:
von 0 bis 18 Jahren
Art des Angebots:
Halbtagsveranstaltung; Sonderbesuch findet nach Antragstellung und nach Überprüfung bedarfsorientiert statt.
Turnus:
bedarfsorientiert
Durchführungsort:
In der JVA Adelsheim
Anmerkungen:
Weitere Informationen finden Sie unter der Justizvollzugsanstalt Adelsheim.
Kontakt zum Angebot:
JVA Adelsheim
Dr.-Traugott-Bender-Straße 2,
74740 Adelsheim
cbfgfgryyr@winnqryfurvz.whfgvm.ojy.qr
Baden-Württemberg
Das Projekt wird gefördert durch