Vollzugslockerungen zur Familienzusammenführung (Strafhaft & U-Haft)
Vollzugslockerungen zur Familienzusammenführung (Strafhaft & U-Haft)
ein Angebot von
JVA Bremervörde
Beschreibung des Angebots:
Gefangenen mit einer entsprechenden Eignung können individuell Vollzugslockerungen in Form von Ausgängen mit und ohne Begeitauflage oder Urlaub aus der Haft zur Familienzusammenführung gewährt werden. Für diese Zeiträume können Sie Zeit außerhalb der JVA mit Ihren Familien und insbesondere Ihren Kindern verbringen.
Das Angebot gilt ausschließlich für Strafgefangene
Angebot für:
Ganze Familie
Altersbeschränkung:
keine Altersbeschränkung
Art des Angebots:
Ausgänge aller Art sind auf eine bestimmte Zeit des Tages beschränkt. Max. 08.15 Uhr bis ca. 18.30 Uhr. Urlaube können i. d. R. bis zu drei Tagen gewährt werden.
Turnus:
Je nach Eignung und Bedarf des Gefangenen
Durchführungsort:
Außerhalb der JVA
Anmerkungen:
Seit Bestehen der JVA Bremervörde (2013).
Außerhalb der JVA, entweder im Stadtgebiet Bremervörde oder wenn möglich und erreichbar am Heimatort des Gefangenen und seiner Familie.
Auf der Webseite der JVA wurde ein eigenständiger Reiter zum Themenfeld „Besuchs- und Angehörigeninformationen“ eingerichtet.
Darüber sind auch Informationen für Familien und Kinder sowie Links zu den Webseiten der Caritas Besuch im Gefängnis sowie Treffpunkt e.V. mit seiner Juki-Online-Beratungseite für Jugendliche und Kinder abrufbar.
Kontakt zum Angebot:
JVA Bremervörde
Am Steinberg 75
27432 Bremervörde
Niedersachsen
04761/ 80 88 0
Kontakt | Justizvollzugsanstalt Bremervörde (niedersachen.de)
Das Projekt wird gefördert durch